• Frankfurter
Straße (B 3), vor dem Isenburg-Zentrum (Ausgang West)
• Frankfurter Straße (B 3), in Höhe der Einmündung Löwengasse
• Bahnhofstraße, am Bahnhof (Ostseite)
• Bahnhofstraße, zwischen Wilhelm-Leuschner- und Herderstraße
• Herzogstraße (ggü. Isabella-Hotel / Isenburg Zentrum, Ausgang Ost)
Stadtteil Gravenbuch:
•
Am Dreiherrnsteinplatz, westlich der „Forsthaus-Galerie“
• vor dem „Hotel Gravenbruch“ Kempinski Frankfurt
Stadtteil Zeppelinheim:
• gegenüber dem Bürgerhaus / Zeppelinmuseum
StVO, Zeichen 229 – Taxi-Halteplatz
Bitte denken Sie daran, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind: Die ausgewiesenen Flächen dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht zum Parken oder Halten genutzt werden (der aktuelle Bußgeldkatalog sieht Strafen von zehn bis 30 Euro vor!) und erhalten daher eine eigene Beschilderung. In Deutschland erfolgt die Kennzeichnung beispielsweise mit dem Verkehrszeichen Nr. 229 StVO Taxenstand (ein Vorschriftszeichen) und meistens zusätzlich mit einer Sperrflächen-Markierung. Taxi-Halteplätze sind die Arbeitsplätze unserer Fahrerinnen und Fahrer!